SATZUNGSÄNDERUNG - PFLICHTARBEITSSTUNDEN


Was in vielen Vereinen bereits fester Bestandteil des Vereinslebens ist, tritt nun auch bei der DJK Straubing in Kraft. Wie in der Pflichtversammlung vom 17.07.2014 bekanntgemacht wurde, erging folgender Beschluss:

Ab dem 01.08.2014 wird es für alle aktiven Spieler (umfasst 1. und 2. Mannschaft sowie AH) ein Arbeitsstundenkonto geben, in das sie bis zum 31.07.2015 mindestens 5 Arbeitsstunden "einzahlen" müssen. 
Alternativ kann pro nicht abgeleisteter Arbeitsstunde auch ein Betrag von 5,00 € / Stunde bezahlt werden (d.h. 25,00 € für die vollen 5 Arbeitsstunden).
Die Arbeitsdienste sind über das Jahr verteilt und schließen beispielsweise Aufbauarbeiten für die Weihnachtsfeier ein. Ein Arbeitsdienst muss ausdrücklich als ein solcher benannt sein!
Der Wirtsdienst in der Versammlung oder bei Feiern fallen nicht darunter.
Wichtig: nur Vorstandsmitglieder geben Bericht über abgeleistete Arbeitsstunden an die Verwalterin Anke Schill weiter.